Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Einbeziehung und Abwehrklausel

Alle Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen. Dies gilt auch dann, wenn entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich abgelehnt werden. Mit Annahme unserer Lieferung bzw. Entgegennahme unserer Leistung werden unsere Bedingungen anerkannt. Unsere Angebote sind unverbindlich.

§ 2 Lieferung von Waren und Haftung

Sofern ein Lieferauftrag von uns nicht innerhalb von zehn Tagen ab Zugang schriftlich abgelehnt wird, gilt er als angenommen. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Hamburg. Sollten wir wegen höherer Gewalt oder aufgrund des Verschuldens unserer Zulieferer nicht fristgerecht liefern können, ruht unsere Lieferverpflichtung bis zur Beseitigung des Hindernisses. Außerdem sind wir dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In beiden Fällen stehen dem Kunden keinerlei Schadenersatzan­sprüche zu.

Mit der Übergabe der Ware an ein Transportunternehmen bzw. an den Kunden geht die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges der Ware auf den Kunden über. Leihweise zur Verfügung gestellte Behälter, Kisten etc. sind schnellstmöglich nach Erhalt unbeschädigt an uns zurückzugeben. Ansonsten muss eine Gebühr für jeden angebrochenen Tag berechnet werden. Nicht zurückgegebene oder verlorengegangene Behältnisse werden zum Verkaufspreis in Rechnung gestellt.

Mängelrügen müssen unverzüglich nach Erhalt und Prüfung der Ware schriftlich erfolgen. Ist eine Mängelrüge berechtigt, auch hinsichtlich des Gewichts oder der Stückzahl, erstatten wir nach unserer Wahl Ersatz. Unsere Schädlingsbekämpfungsmittel sind zum alsbaldigen Verbrauch bestimmt. Eine Garantie für einwandfreie Qualität kann nur zum Zeitpunkt der Lieferung übernommen werden. Wirkung und Erfolg können nicht verbindlich vorhergesagt und damit auch nicht garantiert werden. Bei der Anwendung sind unsere Gebrauchsan­weisungen sowie die gesetzlichen Vorschriften strengstens zu beachten.

Unsere Haftung für etwaige unmittelbare oder mittelbare Schäden sowie Folge­schäden beim Käufer oder seinem Kunden und für unsere Auskünfte in Bezug auf die Anwendung der Mittel beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Ware darf nicht weiterveräußert oder sicherungsübereignet werden. Wird die Ware dennoch weiterveräußert, so steht uns der Vergütungsanspruch gegenüber dem Erwerber zu. Pfändungen oder anderweitige Beeinträchtigungen der unter Eigentumsvorbehalt gelie­ferten Ware sind uns vom Kunden unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§ 4 Durchführungen von Be- bzw. Durchgasungen sowie allen anderen Schädlingsbekämpfungs- und Vertreibungsmaßnahmen. Haftung

Aufträge für Be- bzw. Durchgasungen gelten als angenommen, wenn wir nicht innerhalb von 24 Stunden ab Zugang des Auftrages telefonisch oder schriftlich widersprechen. Alle anderen Aufträge gelten als angenommen, wenn wir diese nicht innerhalb von sechs Werktagen telefonisch oder schriftlich ablehnen.

Sämtliche Anwendungen werden unter Einsatz hochwirksamer Gase bzw. Mittel durchgeführt. Zur Abwendung von Gefahren sowie im Interesse eines größtmöglichen Erfolges hat der Kunde den Weisungen unserer Mitarbeiter sowie unseren schriftlichen Anweisungen unbedingt Folge zu leisten. Sämtliche Anwendungen werden von uns auf der Grundlage der behördlichen Vorschriften geführt. Die genauen Termine für die Anwendungen setzen wir fest, Terminverlegungen behalten wir uns vor. Sofern die Anwendungen nicht in der ursprünglichen vorgesehenen Zeit durchgeführt werden können, verlängert sich die Anwendungszeit, ohne dass der Kunde hieraus Rechte herleiten kann, auch nicht hinsichtlich von Folgeschäden.

Der Kunde hat die zu bekämpfenden Schädlinge vor der Auftragserteilung zu benennen und uns vollständig über die zu behandelnden Objekte und Waren aufzuklären. Dies gilt insbesondere für etwaige bauliche, räumliche oder sonstige Besonderheiten oder vorausgegangene Anwendungen oder Behandlungen mit Chemikalien gleich welcher Art. Sofern der Kunde uns nicht vollständig und zutreffend unterrichtet, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Erweisen sich die Angaben des Kunden in einem derartigen Maße als unzutreffend, dass der Erfolg der von uns beabsichtigten Anwendung gefährdet bzw. unmöglich wird, können wir unter Ausschluss jeglicher Haftung unverzüglich vom Vertrag zurücktreten. Sollten sich bei der Durchführung der Anwendung technische oder anderweitige Schwierigkeiten ergeben, welche wir nicht zu vertreten haben, so sind wir berechtigt, die Anwendungen abzubrechen und die bis dahin entstandene Vergütung zu verlan­gen.

Über sämtliche Gase, Mittel und weitere Präparate verfügen ausschließlich wir. Reste, Verpackung und zur Durchführung der Anwendung benötigte Geräte blei­ben in unserem Eigentum und sind bis zum Verbrauch oder bis zur Abholung unentgeltlich unter Verschluss zu lagern.

Wir garantieren die sorgfältige Durchführung aller Arbeiten. Der Erfolg unserer Leistungen hängt jedoch von der Art der Räume, des Begasungsgutes und Wachstumsstadiums der Schädlinge sowie der Witterung, Temperatur und weiteren Faktoren ab. Aufgrund der Vielzahl der äußeren Einflüsse kann eine Garantie für die vollständige Abtötung aller Schädlinge bzw. Milben in ihren verschiedenen Stadien deshalb nicht übernommen werden. Sollten bei einer Be- bzw. Durchgasung aus von uns zu vertretenden Schädlinge überleben, so sichern wir dem Kunden unentgeltliche Nachbesserung zu. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind jedoch ausgeschlos­sen. Mängel, die zur Nachbesserung Anlass geben, sind uns unverzüglich nach Abschluss unserer Leistung schriftlich aufzugeben, da ansonsten jederzeit neuer Schädlingsbefall durch Zuwanderung auftreten kann, welcher eine spätere Nachprüfung unsererseits unmöglich macht. Wird eine Erfolgskontrolle gewünscht, so sind von beiden Vertragsparteien versiegelte Proben auszulegen.

Für sämtliche unmittelbaren bzw. mittelbaren Schäden sowie Folgeschäden beim Kunden oder dessen Kunden beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Eine Garantie für die Beschaffenheit oder Verkehrsfähigkeit der behandelten Ware können wir nicht übernehmen. Ausnahmsweise und nach Absprache mit uns kann eine Probebegasung erfolgen, damit der Kunde sich von der Unbedenklichkeit des zu verwendenden Gases überzeugen kann. Zu behandelnde Objekte einschließlich der Ware sind vom Kunden gegen alle denkbaren Risiken zu versichern, da wir insoweit keine Haftung übernehmen können.

CA Behandlungen

Wir garantieren die sorgfältige Durchführung der CA-Behandlung. Der Erfolg der Behandlung kann jedoch durch die Verpackung eines Gutes beeinträchtigt werden. Wir sichern für Fälle, welches ein Verschulden unsererseits ist, kostenlose Nachbesserung zu. Für unmittelbare Schäden und mittelbare Schäden sowie Folgeschäden, insbesondere Vermögenschäden beim Gut des Kunden, beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Die Waren in der CA-Anlage werden unversichert gelagert.

§ 5 Preise

Unsere Preise verstehen sich ab Hamburg zuzüglich Mehrwertsteuer. Gültig sind die am Lieferungs- bzw. Anwendungstag maßgebenden Preise. Bei Lieferungen berechnen wir die Gewichts- bzw. Stückzahlen. Die Preise für Be- bzw. Durchgasungen sowie alle anderen Schädlingsbekämpfungs- und Vertreibungsmaßnahmen werden auf der Grundlage unseres Angebots berechnet. Gebühren für behördliche Genehmigungen oder Überwachungen werden jeweils gesondert berechnet.

§ 6 Zahlung

Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Gerät der Kunde in Verzug, werden die gesetzlichen Verzugszinsen von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz geltend gemacht. Sofern wir höhere Bankzinsen in Anspruch nehmen, werden diese weitergeleitet. Wechsel, Schecks und ähnliche Zahlungsmittel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und dann erfüllungshalber angenommen, dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind sämtliche Forderungen und insbesondere auch diejenigen, für welche Wechsel gegeben worden sind, sofort fällig. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Wir sind erforderlichenfalls berechtigt, vom Kunden Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen.

§ 7 Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Für alle Streitigkeiten ist deutsches Recht maßgebend. Gerichtsstand ist Hamburg. Die Rechte und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Sofern einzelne Regelungen dieser Bedingungen unwirksam sein sollten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Bestimmung bzw. der erkennbare Wille der Parteien.

Stand: Januar 2018